Organisation
Anlässlich der Gründungsversammlung vom 30. Juni 2006 beschlossen die drei Glarner Jägervereine (Glarner Kantonaler Patentjägerverein, Diana Glarus und Glarner Jagdschutzverein), sich zum Glarner Jagdverein zu vereinigen. Die Statuten des neuen Vereins traten auf den 1. Januar 2007 in Kraft.
Der Glarner Jagdverein besteht aus über 350 Mitgliedern. Er setzt sich ein für intakte Lebensräume mit einem gesunden, artenreichen Wildbestand sowie für Erhalt und Förderung der Jagd im Patentjagdkanton Glarus. Um Akzeptanz und Verständnis in der nicht jagenden Bevölkerung zu erhöhen, organisiert er öffentliche Veranstaltungen und pflegt einen permanenten, konstruktiven Dialog mit Naturschutzorganisationen, Landwirtschaft und Forst.
Von zentraler Bedeutung ist die Durchführung von Hegetagen. Jagdliches Schiessen, Hundeausbildung und Jagdhornblasen werden konsequent gefördert. Ein populärer Pelzfellmarkt sowie die Jungjägerausbildung runden das Jahresprogramm ab. Die statutarischen Geschäfte, vor allem die Anträge des Vereins bezüglich der jährlichen Jagdbetriebsvorschriften, werden an dezentralen Regionalversammlungen diskutiert, anschliessend an der Delegiertenversammlung nochmals gefiltert und schlussendlich an der Hauptversammlung behandelt. Daraus resultieren die jeweiligen Anträge an den Regierungsrat.
Die Jagdkommission, eine vorberatende Instanz zu den jährlichen Jagdbetriebsvorschriften, gibt ihre Empfehlungen an den Regierungsrat des Kantons Glarus weiter. Sie fungiert unter dem Vorsitz des für jagdliche Belange im Kanton Glarus zuständigen Regierungsrates (Departement Bau und Umwelt, Jagd- und Fischereiverwaltung) und setzt sich aus je einem Vertreter der Wildhut, des Kantonsforstamtes, der Waldwirtschaft, der Landwirtschaft, des Naturschutzes und des Tierschutzes sowie vier Vertretern des Glarner Jagdvereins zusammen. Der kantonale Jagdverwalter hat in der Kommission beratende Funktion aber kein Stimmrecht.
Der Glarner Jagdverein besteht aus über 350 Mitgliedern. Er setzt sich ein für intakte Lebensräume mit einem gesunden, artenreichen Wildbestand sowie für Erhalt und Förderung der Jagd im Patentjagdkanton Glarus. Um Akzeptanz und Verständnis in der nicht jagenden Bevölkerung zu erhöhen, organisiert er öffentliche Veranstaltungen und pflegt einen permanenten, konstruktiven Dialog mit Naturschutzorganisationen, Landwirtschaft und Forst.
Von zentraler Bedeutung ist die Durchführung von Hegetagen. Jagdliches Schiessen, Hundeausbildung und Jagdhornblasen werden konsequent gefördert. Ein populärer Pelzfellmarkt sowie die Jungjägerausbildung runden das Jahresprogramm ab. Die statutarischen Geschäfte, vor allem die Anträge des Vereins bezüglich der jährlichen Jagdbetriebsvorschriften, werden an dezentralen Regionalversammlungen diskutiert, anschliessend an der Delegiertenversammlung nochmals gefiltert und schlussendlich an der Hauptversammlung behandelt. Daraus resultieren die jeweiligen Anträge an den Regierungsrat.
Die Jagdkommission, eine vorberatende Instanz zu den jährlichen Jagdbetriebsvorschriften, gibt ihre Empfehlungen an den Regierungsrat des Kantons Glarus weiter. Sie fungiert unter dem Vorsitz des für jagdliche Belange im Kanton Glarus zuständigen Regierungsrates (Departement Bau und Umwelt, Jagd- und Fischereiverwaltung) und setzt sich aus je einem Vertreter der Wildhut, des Kantonsforstamtes, der Waldwirtschaft, der Landwirtschaft, des Naturschutzes und des Tierschutzes sowie vier Vertretern des Glarner Jagdvereins zusammen. Der kantonale Jagdverwalter hat in der Kommission beratende Funktion aber kein Stimmrecht.
Statuten Glarner Jagdverein (Stand 29.03.2019)
Statuten Glarner Jagdverein
Vorstand
STAND APRIL 2022